Das Bundesarbeitsgericht hat am 17.10.2018 ein Urteil zur Anrechnung von Reisezeiten auf die Arbeitszeit gefällt. Ob die neue Rechtsprechung sich auf Auslandsreisen/Montagearbeit beschränkt, wie der bisher nur vorliegenden Pressemeldung zu entnehmen ist, sondern auch im Inland gilt, klären wir derzeit im Einvernehmen mit dem Bildungsministerium nach Vorliegen der vollständigen Urteilsgründe.
Die bisherigen Regelungen zur Anrechnung von Reisezeiten auf die Arbeitszeit ergeben sich aus den Vorgaben des TV-L und den Handlungsempfehlungen des Innenministeriums hierzu. Insofern ist das Rundschreiben noch bis auf Weiteres anzuwenden. Bei Änderungen kommen wir erneut auf Sie zu.
Christine Radtke
Referat Personalservice