Anpassung der Verfahrenshinweise zum neuen Landesreisekostengesetz (LRKG) M-V

Wir möchten unseren Service weiterhin verbessern und haben zur besseren Verständlichkeit zwischenzeitlich eine erneute Anpassung der Verfahrenshinweise vorgenommen. Ebenso ist es unser Bestreben, den Detaillierungsgrad von Informationen zu erhöhen.

Folgende Änderungen/Ergänzungen sind u. a. ab sofort zu beachten:

  • City-Tax ist bei Dienstreisen im Inland vermeidbar und somit nicht erstattungsfähig
  • Mitnahme einer Kollegin/ eines Kollegen alleine ist kein triftiger Grund mehr für die Nutzung des Privat-Kfz. aus triftigen Gründen
  • erhebliche Einschränkungen der Kostenerstattung bei Verknüpfung von einer Dienstreise mit einer privaten Reise von mehr als fünf Arbeitstagen
  • Handhabung von Gutscheinen im Rahmen von Reisekostenabrechnungen

Die Änderungen wurden im Text entsprechend rot markiert. Die Anlagen sind zur besseren Nutzung im Text verlinkt.

Die neuen Verfahrenshinweise finden Sie hier unter „Rechtsgrundlagen“ im Dienstleistungsportal.

Vielen Dank für die Beachtung dieser Regelungen und für Ihre Unterstützung.

Tanja Machendanz
Sachgebiet Reisekosten (D2.4)


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