Anpassung der Besoldungsstrukturen für Landesbeamte M-V

Von der Landesregierung ist die Änderung zum Besoldungsstrukturgesetz BesStrG M-V beschlossen und dem Landtag zur Verabschiedung zugeleitet worden. Die Gesetzesänderung sieht rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine Anpassung der Besoldungsstrukturen vor. Hintergrund ist, dass der Dienstherr die verfassungsrechtliche Pflicht, die bei ihm beschäftigten Beamten ausreichend zu besolden, bisher nicht ausreichend gewährleistet, insbesondere nicht, wenn Beamte Kinder haben.

Informationen finden Sie im Abschlagserlass vom 2.1.2024 direkt auf den Seiten beim dafür zuständigen Landesamt für Finanzen Besoldung (laf-mv.de).

Anke Block
Personalservice


Zurück zu allen Meldungen