Die Stabsstelle Arbeitssicherheit informiert darüber, dass aufgrund des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V sowie der Verordnung über die Brandverhütungsschau M-V, die Berufsfeuerwehr verpflichtet ist, Brandschutzkontrollen durchzuführen.
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen nach § 1 Satz 1 BrdverhschauVO M-V. Eine Brandverhütungsschau ist durchzuführen in baulichen Anlagen gemäß § 2 Abs. 4 Landesbauordnung M-V, die ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko bzw. besondere Strukturen aufweisen und daher erhebliche Gefahren für Leib, Leben, Sachwerte, Umwelt oder wertvolle Kulturgüter darstellen können.
Bei der Brandverhütungsschau geht es um die Erfassung evtl. vorhandener Missstände die
- im Brandfall die Rettung von Personen gefährden,
- die Entstehung und Ausbreitung von Bränden begünstigen,
- die Brandbekämpfung beeinträchtigen,
- im Brandfall die Umwelt gefährden können,
sowie um die Festlegung notwendiger Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel.
Teilnehmer der Begehung sind Vertreter des Brandschutz- und Rettungsamtes Rostock, der Stabsstelle Arbeitssicherheit und der zuständige Gebäudemanager vom Dezernat 3 – Technik, Bau, Liegenschaften.
Angekündigte Brandverhütungsschauen:
26.01.2026 im UHG
05.02.2026 Uniplatz 2/4
02.02.2026 Uniplatz 3
29.01.2026 Uniplatz 5a
09.02.2026 Kröpeliner Straße 29
19.02.2026 Schwaansche Straße 2
23.02.2026 Schwaansche Straße 3
26.02.2026 Schwaansche Straße 3a/b
02.03.2026 August-Bebel-Str. 28
Die Begehungen starten jeweils um 9 Uhr.
Im Rahmen der Durchführung einer Brandverhütungsschau, ist der Zugang zu allen Räumlichkeiten zu gewährleisten.
Bastian Hexel
Stabsstelle Arbeitssicherheit / Brandschutzbeauftragter
