Nach der derzeitigen Rechtslage haben wir nicht die Möglichkeit, Stipendienzeiten auf die berufliche Erfahrung anzurechnen und diese bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen.
Wir haben daher eine entsprechende Anfrage an das Wissenschaftsministerium gestellt und darauf hingewiesen, dass die zugrundeliegende tarifliche Regelung u.E. die Besonderheiten im Wissenschaftsbetrieb nicht ausreichend berücksichtigt. Stipendienfinanzierte Forschungsaufenthalte zur Promotion und stipendienfinanzierte Forschungsaufenthalte im Ausland z.B. sind für eine nachfolgende Berufstätigkeit in Forschung und Lehre absolut von Bedeutung. Wie Sie vielleicht wissen, diskutieren wir das Thema auch vor dem Hintergrund der Materialien, die andere Hochschulen herausgegeben haben, schon länger (Berlin hat z.B. eigene tarifliche Regelungen, die abweichen).
Das Wissenschaftsministerium hat die Angelegenheit dem Finanzministerium vorgestellt. Leider bestätigt das Finanzministerium die derzeitige Rechtslage, so dass wir weiterhin keine Möglichkeit der generellen Anerkennung haben. Wir haben aber die Hoffnung, dass wir Thema platzieren konnten und es in die nächsten Verhandlungen der TdL mitgenommen wird. Dies wurde durch das Finanzministerium so in Aussicht gestellt.
Im Fall angespannter Stellenbesetzung haben wir die Möglichkeit, Stufen zur Deckung des Personalbedarfes vorweg zu gewähren, vgl. § 16 Abs. 5 i.d.F. von § 40 TV-L. Sollte sich eine solche Fallgestaltung darstellen, die unabhängig vom Vorgesagten ist, werden die Personalsachbearbeiter/innen die Fachvorgsetzten darauf hinweisen.
Informationen zu Stufenzuordnung können Sie auch im Prozess Stufenzuordnung nachvollziehen nachlesen.
Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice