Um die Verbreitung des Corona-Virus einzuschränken, hat die Universität Rostock am 13. März 2020 den regulären Betrieb eingestellt. Der Beginn des Studienbetriebs (Lehre, Prüfungen), der allgemeine Veranstaltungsbetrieb und der öffentliche Bibliotheksbetrieb ist bis auf weiteres auf den 20.April 2020 verschoben. Die Abstimmungen mit dem Bildungsministerium M-V zu Form und Umfang des Studienbetriebes laufen. Wir informieren alle Mitglieder der UR, sobald hierzu verbindliche Informationen vorliegen.
Oberstes Ziel ist es weiterhin die Infektionsketten von Person zu Person zu unterbrechen und Personen aus der Risikogruppe zu schützen. Vermeiden Sie direkte Kontakte auch im dienstlichen Alltag und halten Sie Abstand von mindestens zwei Metern zueinander. Achten Sie darauf, sich regelmäßig die Hände zu waschen und Desinfektionsmittel zu verwenden.
Um die Funktionsfähigkeit der Universität Rostock unter den gegebenen Umständen soweit wie möglich aufrecht zu erhalten und insbesondere den Studienbetrieb vorzubereiten, soll ab dem 30. März 2020 ein eingeschränkter Betrieb wieder aufgenommen werden.
Folgende Regelungen sind zwingend:
- Dienstliche Tätigkeiten sind durch die Beschäftigten der UR vorzugsweise im Homeoffice zu erledigen. Ein Anspruch auf Tätigkeit im Homeoffice besteht nicht.
- Personen aus Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe gemäß Einschätzung des RKI (LINK) sollen möglichst nicht zum Dienst außerhalb des Homeoffice herangezogen werden. Gemäß Anweisung des Landes M-V sollen Personen ab 60 Jahre keinen persönlichen Kontakten ausgesetzt werden und im Homeoffice arbeiten. Auch Schwangere sollen möglichst im Homeoffice arbeiten, obwohl hier kein besonders Risiko bekannt ist.
- Die Erreichbarkeit während der Kernarbeitszeit ist sicherzustellen. Nutzen Sie hierfür die bestehenden technischen Möglichkeiten. Die Umleitung von Telefonen auf externe Nummern ist möglich, soll aber sparsam angewendet werden.
- Die geltenden Regelungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit sind auch im Homeoffice zwingend einzuhalten.
- Für alle nichtwissenschaftlichen Beschäftigten werden für den eingeschränkten Betrieb die Arbeitszeitnachweise ausgesetzt. Es gilt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit pro Tag pauschal als geleistet.
- Die Gebäude der Universität sind für Studierende und Besucher gesperrt. Die Gebäude der UR sind nur für die Beschäftigten der UR mit Zutrittsberechtigung geöffnet. Die Zutrittsberechtigung wird für jedes Haus durch die Leiter der Einrichtungen geregelt.
- Büros, Beratungsräume, Teeküchen etc. sollen nur von einer Person zu einem Zeitpunkt genutzt werden.
- Arbeiten in Laboren und Werkstätten sind nur erlaubt, wenn der persönliche Kontakt unterbunden und gleichzeitig die Arbeitssicherheit aufrechterhalten ist.
Alles weitere stimmen Sie bitte mit Ihren Fachvorgesetzten ab.
Zwingend erforderliche Abweichungen von diesen Regelungen sind durch Ihre/Ihren Fachvorgesetzten beim Krisenstab der Universität Rostock per E-Mail an krisenmanagementuni-rostockde zu beantragen.
Informieren Sie sich bitte regelmäßig im Dienstleistungsportal über weitergehende Regelungen.
Besten Dank für Ihre Unterstützung, mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Schareck Dr. Jan Tamm