Die Freistellung erfolgt im Ermessen der Universität Rostock aus arbeitgeberseitigen Fürsorgegründen, um diesen Mitarbeitenden genügend Zeit zur Regeneration der Arbeitskraft zu gewähren und im Interesse eines geordneten Dienstbetriebes. Die Freistellung der Mitarbeitenden erfolgt am Tag nach der Wahl.
Die betroffenen Beschäftigten werden gebeten, zeitnah die Teilnahme an der Wahl anzuzeigen und einen Antrag auf Arbeitsbefreiung zu stellen. Der Antrag erfolgt formlos über die/den Fachvorgesetzte*n an die Kolleginnen und Kollegen des Teams Entgelt.
Nähere Information entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben unter: Informationen > Personal > Personalrechtliche Rundschreiben > Beschäftigungsverhältnis > Freistellung/ Freizeitausgleich/ Überstunden.
Anne-Kathrin Rohde
Personalservice