Dienstreisen im Inland dürfen nur mit einer Sondergenehmigung erfolgen.
- Bitte reichen Sie die Anträge deshalb rechtzeitig ein. Mit dem Antrag ist der Nachweis zu führen, dass die Reise aus dienstlichen Gründen zwingend erforderlich ist und keine alternativen Möglichkeiten zur Abwicklung des Dienstgeschäftes bestehen.
- Der Infektionsschutz muss sichergestellt werden.
- Dringlichkeit und Notwendigkeit des Dienstgeschäftes sind durch den Beschäftigten formlos zu begründen.
- Bitte schicken Sie die Begründung und eine Stellungnahme des Fachvorgesetzten per E-Mail an travelmanageruni-rostockde an die Reisekostenstelle.
Dienstreisen in Ausland sind weiterhin untersagt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gisa Hergt
Sachgebiet Reisekosten