Aktualisiertes Formular „Bietererklärung“ verfügbar

Nur die Abgabe dieser Erklärung berechtigt Firmen, in die Datenbank vorliegender Bietererklärungen aufgenommen zu werden.

Entsprechend des § 9 (4) Vergabegesetz M-V haben sich Firmen zu verpflichten, das vergabegesetzliche Mindeststundenentgelt bei der Ausführung von Aufträgen der Universität Rostock zu zahlen. Die Verpflichtungserklärung ist vor einer Auftragserteilung einzuholen.

Das Formular sowie den Link zur Datenbank finden Sie im Dienstleistungsportal unter Informationen > Finanzen > Beschaffung im Themenebereich "Bietererklärung / Mindestlohnerklärung...".

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mathias Evert
Referat Beschaffung (D2.3)


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