Änderungen in Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und BaföG geplant

Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket beschlossen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für Wissenschaftler/innen und Studierende abzumildern. Geplant ist:

  • Durch eine zeitlich befriste Übergangsregelung soll die Höchstbefristungsdauer für die Qualifizierung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler pandemiebedingt um sechs Monate verlängert werden.
  • Durch eine Änderung im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) werden Anreize für Studierende geschaffen, sich im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen und in der Landwirtschaft zu engagieren. Der Hinzuverdienst aus systemrelevanten Bereichen wird komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen

Es ist beabsichtigt, die Gesetze rückwirkend zum 01.03.2020 zu ändern. Die Gesetzesänderung ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen enthält die Pressemeldung des BMBF.

 

Christine Radtke
Personalservice


Zurück zu allen Meldungen