Änderungen bei der Erstattung von zoom-Einzellizenzen

Mit der Freischaltung der zoom-Campuslizenz ist die Zahlung von Einzellizenzen bzw. die Erstattung von privat vorverauslagten Mitteln für den Erwerb nicht mehr möglich. Dies gilt für Lizenzen, die nach dem 31.05.2020 erworben worden.

Jessica Nagel
Sachgebiet Belegbearbeitung und Steuern


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