Änderung der Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen in Mecklenburg-Vorpommern

Ab sofort können Beschaffungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro in der Regel im Wege des Direktauftrags durchgeführt werden. Damit entfällt in vielen Fällen die Durchführung eines formellen Vergabeverfahrens und damit die Pflicht, formelle Leistungsbeschreibungen und Wertungssystematiken zu erstellen.

Weitere Schritte zur Entbürokratisierung von Vergabeverfahren wurden nicht vorgenommen. Anforderungen zur Mindestentlohnung und Tariftreue, Bekanntmachungs- und Transparenzpflichten, Registerauskünfte und Statistikpflichten bleiben bestehen und sind ab bestimmten Wertgrenzen weiterhin einzuhalten.

Beachten Sie daher, dass die Regelung für die Zuständigkeiten bei dezentralen/zentralen Beschaffungen unverändert bleiben.

Auch bei Direktaufträgen sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 der Landeshaushaltsordnung M-V zu beachten. Entscheidungen über Beschaffungen müssen daher weiterhin nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden.

Zur Unterstützung der Dokumentation der Grundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurde eine Handreichung erstellt. Diese zeigt, wie Wirtschaftlichkeit im Einzelfall begründet werden kann und welcher Dokumentationsumfang erforderlich ist. Die Handreichung finden Sie im Dienstleistungsportal im Informationsbereich des Referates Beschaffung als auch in den Prozessen des Referates Beschaffungen.

Am 24.04.2026 werden im Rahmen der Haushaltstipps zum Wochenende die Details zur Wertgrenzenänderung und Handreichung zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erläutert. Den Termin dazu finden Sie hier

Für Rückfragen stehen Ihnen die KollegInnen der Beschaffungsstelle gerne zur Verfügung.

Mathias Evert
Referatsleitung Beschaffung (D2.3)


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