Änderung der Umsatzbesteuerung § 2b UStG

Die Umsatzbesteuerung hat sich durch europarechtliche Vorgaben und die Einführung des neuen § 2b UStG für die Universität Rostock geändert. Es besteht daher für alle Bereiche der Universität Rostock Handlungsbedarf.

Bitte nehmen Sie hierzu das Merkblatt "Änderung der Umsatzbesteuerung der Universität Rostock" zur Kenntnis. Diese Informationen finden Sie ebenfalls im Dienstleistungsportal Startseite > Informationen > Finanzangelegenheiten > Änderung der Umsatzbsteuerung § 2b UStG.

Fragen senden Sie bitte per E-Mail an Dezernat Haushaltsangelegenheiten Steuerprojekt.

Maike Giese
D2.5 Finanzcontrolling und Statistik


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