Wir möchten Sie informieren, dass mit Wirkung vom 07.03.2022 eine Änderung der Exkursionsrichtlinie wirksam geworden ist.
Die Erweiterung bezieht sich auf § 4 Abs. 3. Hiernach sind ab sofort für Unterkunftskosten der Exkursionsteilnehmer/innen Abschlagszahlungen möglich. Zusätzlich wurde der Richtlinie eine neue Anlage 5 beigefügt, die für mehr Rechtssicherheit sorgt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen wie immer sehr gerne zur Verfügung.
Tanja Machendanz
Sachgebiet Reisekosten (D2.4)