Ab 25.11.2021 gelten neue Regelungen für den Aufenthalt in Gebäuden der UR

Ab Donnerstag dem 25.11.2021 sind wir verpflichtet, den Beschäftigten das Arbeiten im Modus 3G zu ermöglichen, um die Arbeitsfähigkeit der UR aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Gesundheit jedes einzelnen Kollegen und jeder einzelnen Kollegin zu schützen.

Das bedeutet für Sie:

  • Bitte arbeiten Sie nach Möglichkeit im Homeoffice. Gleichzeitig ist physische Präsenz für das Wesen und Selbstverständnis unserer Universität weiter wichtig. Prüfen Sie deshalb selbstkritisch und unter Beachtung des erforderlichen Infektionsschutzes, ob für die durch Sie zu erledigenden Aufgaben Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist.
  • Beschäftigte mit Symptomen einer Corona-Infektion (gemäß Definition des RKI) dürfen die Gebäude der UR generell NICHT betreten.
  • Beschäftigte dürfen die Gebäude der UR betreten, wenn sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Der Nachweis wird in den Bereichen sowie in öffentlichen Bereichen punktuell durch einen Wachdienst kontrolliert. Im Fall einer Kontrolle durch den Wachdienst ist gemäß Infektionsschutzgesetz immer auch ein Ausweisdokument vorzulegen.
  • Wenn Sie in den Gebäuden der UR arbeiten, nutzen Sie möglichst ein Einzelbüro. Sollten Sie mit mehreren Personen in einem Büro arbeiten, passen Sie bitte die Gefährdungsbeurteilung der aktuellen Situation an, um Infektionsgefahren zu identifizieren und zu vermeiden.
  • Führen Sie Arbeitstreffen, Gespräche, Dienstberatungen  etc. möglichst als Videokonferenz durch. Für in Präsenz geplante Treffen überprüfen Sie bitte kritisch, ob auf eine Videokonferenz gewechselt werden kann.
  • Der Handlungsrahmen Lehre unter Corona-Bedingungen wird aktualisiert. Wenn Sie die Durchführung von Lehrveranstaltungen verantworten, informieren Sie sich bitte über die aktuell geltenden Regelungen.
  • Der Handlungsrahmen für die Arbeit in Laboren gilt weiterhin. Wenn Sie in Laboren arbeiten, informieren Sie sich bitte über die geltenden Regelungen und passen die Gefährdungsbeurteilung der aktuellen Situation an, um Infektionsgefahren zu identifizieren und zu vermeiden.
  • Die Nachweise der Beschäftigten über Impfung, Genesung bzw. aktuelle Tests sind in den Bereichen zu kontrollieren. Wir informieren in einer gesonderten Nachricht, was dabei zu beachten ist.

Alle aktuellen Informationen finden Sie wie immer im Dienstleistungsportal (DLP). Ihre Fragen beantworten wir an der Hotline für Beschäftigte, die Sie telefonisch unter 0381 498-1331 oder per E-Mail an s31.dienstleistungsportaluni-rostockde erreichen.

Wir bemühen uns, den gegebenen Handlungsrahmen für die UR möglichst praxisnah umzusetzen. Bitte lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die UR ein sicherer Ort zum Arbeiten, zum Lernen und zum Lehren bleibt.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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