Ab 01.10.2021 erhalten Gesetzliche Krankenkassen elektronische Krankenscheine

Ab dem 01.10.2021 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von den behandelnden Ärzten direkt an die gesetzlichen Krankenkassen verschickt. Die Übermittlung erfolgt elektronisch.

Bis zum 30.06.2022 müssen die Arztpraxen neben der digitalen Übermittlung der AU-Daten weiterhin eine Papierbescheinigung für Versicherte und Arbeitgeber ausstellen. Grundsätzlich bleibt der Ablauf bei einer Krankmeldung gleich. Mitarbeitende müssen sicherstellen, dass die Krankmeldung im Personaldezernat als Scan per E-Mail (krankmeldunguni-rostockde) oder per Post eingeht.

Die Information über diese anstehende Änderung wurde im Januar veröffentlicht. Da die Umstellung auf elektronische Krankenschein ab 01.10.2021 beginnt, ist es uns wichtig, diese Änderung der Verfahrensweise noch einmal für die Beschäftigten der UR bereitzustellen.

Weitere Informationen zur Krankmeldung an der Universität Rostock finden Sie im Dienstleistungsportal Serviceleistungen > Thematisch > Personal > Personalservice unter Arbeitsunfähigkeit melden.

Christine Radtke
Personalservice


Zurück zu allen Meldungen