Nutzen Sie bitte die durch die Universität bereitgestellten, campusweit verfügbaren Videokonferenzlösungen. Auch für zoom ist inzwischen eine Campuslizenz verfügbar, so dass die Nutzung von zoom für Beschäftigte der UR kostenfrei ist. Alle notwendigen Hinweise zur Campuslizenz zoom finden Sie unter https://zoom.uni-rostock.de. Privat erworbene Einzelplatzlizenzen von zoom sind ab dem 01.07.2020 aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr für den dienstlichen Gebrauch zu verwenden.
Vor der Bereitstellung der Campuslizenz zoom wurden von Mitarbeitenden der Universität dankenswerter Weise private Einzellizenzen für dienstliche Zwecke eingerichtet, um die Kommunikation in der Krisensituation aufrechterhalten zu können. Das ist jetzt nicht mehr erforderlich. Die Kosten von Einzellizenzen, die bis zum 31.05.2020 privat erworben wurden, werden erstattet. Bitte nutzen Sie den Antrag auf Rückerstattung privat verauslagter Mittel.
Bei der Bereitstellung eines Meetings über die Campuslizenz erfolgt die Authentifizierung über den zentralen Anmeldedienst der UR. Es wird nur noch die dienstliche Mailadresse an zoom weitergegeben. Des Weiteren bietet die Campuslizenz einen Überblick über die dienstlich eingesetzten zoom-Lizenzen, so dass wir gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen auf datenschutzrechtliche Anfragen reagieren zu können. Ein Übergang von der privaten erstellten Einzellizenz zur Campuslizenz ist technisch möglich. Für die Nutzung der Campuslizenz ist es notwendig, dass die @uni-rostock.de-Mailadresse nicht bereits mit einem zoom-Account verknüpft wurde. Wenn dies der Fall ist, muss die Einzellizenz zunächst auf eine andere Mailadresse umgestellt werden.
Dr. Jan Tamm
Kanzler
Ab 01.07.2020 zoom bitte ausschließlich über die Campuslizenz nutzen
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