Ab 01.01.2025 gelten neue Sätze für Wirtschaftsprüferkosten in den Betrieben gewerblicher Art Auftragsforschung und wissenschaftliche Dienstleistungen

Durch die Kostensteigerung haben sich auch die Honorare unserer Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse gegenüber dem Finanzamt geändert und daher werden für Verträge ab dem 01.01.2025 folgende Gemeinkosten erhoben:

Fakultät GK-Satz netto

  • AUF 0,35
  • IEF 0,30
  • JUF 0,34
  • MNF 0,31
  • MSF 0,22
  • PHF 0,34
  • THF 0,22
  • WSF 0,38

Hinzu kommt ein Satz von 1,5 % für Wirtschaftsprüferkosten (bisher 1%).

Ich bitte Sie, dies bei künftigen Verträgen mit einzukalkulieren. Bei Fragen kommen Sie gern auf Cornelia Mickel zu.

Kristin Arnold
Projektverwaltung (S12)


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