Wir sind eine Universität. Bildung ist unser Kerngeschäft. Trotzdem nutzen nur etwa 3 – 5 Beschäftigte im Hochschulbereich die Möglichkeit einer Bildungsfreistellung (auch Bildungsurlaub genannt), obwohl alle Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch auf diese bezahlte Freistellung haben.
Warum nicht etwas Neues lernen, über den Tellerrand schauen, sich persönlich oder beruflich weiterentwickeln? Gefördert wird die Teilnahme an den in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Bildungsveranstaltungen für die berufliche oder politische Bildung oder zur Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Und das geht so:
- anerkannte Bildungsveranstaltung auswählen, z.B. unter https://www.bildungsurlaub.de oder in der Weiterbildungsdatenbank M-V
- beim Bildungsveranstalter anmelden und den Anerkennungsbescheid abfordern
- mit dem Anerkennungsbescheid mindestens 8 Wochen vorher (gesetzliche Frist!) die Freistellung beim Personalservice beantragen
- teilnehmen und die Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber einreichen
Der Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung besteht für zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr begründet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf fünf Arbeitstage. Näheres regelt das Bildungsfreistellungsgesetz, auch zu zulässigen Ablehnungsgründen des Arbeitgebers oder Einschränkungen. Das wissenschaftliche Personal ist z.B. auf die vorlesungsfreie Zeit beschränkt.
Die Kosten der Veranstaltung, Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung sind von Ihnen selbst zu tragen. Ihr Entgelt wird aber während der Teilnahme an der anerkannten Bildungsveranstaltung fortgezahlt.
Michael Müller Christine Radtke
Vorsitzender NPR Koordinatorin Personalservice