Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens der Fakultäten und Prüfungsausschüsse hat das Rektorat gemäß § 1a Absatz 1 Satz 1 RPO-Ba/Ma und § 1a Absatz 1 Satz 1 RPO-LA am 06.12.2021 beschlossen, dass im Wintersemester 2021/2022 nicht bestandene Prüfungen als nicht unternommen gelten.
Die Rückmeldungen der Fakultäten im Anhörungsverfahren waren sehr unterschiedlich – ungefähr die Hälfte hat sich für die Regelung ausgesprochen, die anderen dagegen.
Die Universitätsleitung hat sich dazu entschieden, die Regelung wieder umzusetzen, um Studierenden, die aus verschiedenen Gründen aufgrund der aktuellen Regelungen mit erheblichen Nachteilen und Beeinträchtigungen konfrontiert sind, die Möglichkeit zu geben, Prüfungen abzuleisten ohne das Risiko, einen Prüfungsversuch zu verlieren.
Auch wenn die Durchführung des Studiums weitestgehend in guter Qualität gesichert ist, so ist davon auszugehen, dass es doch einige Studierendengruppen gibt, denen ohne eine entsprechende Regelung noch mehr Nachteile entstehen würden.
Die Begründung des Rektorats ist hier einsehbar.
Auch die erweiterten Rücktrittsrechte gelten weiterhin. Ein Überblick über die für dieses Semester geltenden prüfungsrechtlichen Regelungen und die Konsequenzen ist unter folgendem Link verfügbar.
Antje Mayer
Referentin des Prorektors für Studium, Lehre und Evaluation