Regelungen zu Einreisen aus Risikogebieten für MV mit Stand 14.10.2020 aktualisiert

Diese Regelungen wurden von der Landesregierung MV aktualisiert und sind so nicht mehr gültig. Informieren Sie sich bitte über die seit 22.10.2020 gültigen neuen Regelungen.

Grundsätzlich gilt, dass Personen, welche aus Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, sich in Quarantäne zu begeben haben. Beachten Sie hier die Informationen unter zum Merkblatt für Reiserückkehrer des Gesundheitsamtes Rostock und den Regelungen zur Rückkehr aus einem Risikogebiet.

Bestimmte Personengruppen sind bei der Einreise aus inländischen Risikogebieten von der Absonderungspflicht (Quarantäne) befreit worden. Folgende für die Universität Rostock im dienstlichen Gebrauch besonders relevante Regelungen zur Ihrer Information:

Befreit sind Personen, die

  • die an einer Hochschule im Sinne des § 1 Landeshochschul-gesetz immatrikuliert sind und weder Haupt- noch Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder die Landesgrenzen zum Zweck des Besuchs einer Hochschule außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern überschreiten.
  • die ihre Nebenwohnung, aber nicht ihre Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet haben.
  • Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und von Pflegeeinrichtungen erbringen.
  • die täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich nach Mecklenburg-Vorpommern ein- oder ausreisen; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn, Auftraggeber oder Arbeitgeber zu bescheinigen;
  • für Anlässe nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen Anlässen zurückkehren, bei denen die Anwesenheit aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung zwingend erforderlich ist. (befristet bis 22.10.2020)
  • die von privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie) zurückkehren oder nach Mecklenburg-Vorpommern zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen mit erstem Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern (Kernfamilie) einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. (Familienangehörige der Kernfamilie sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern.)

Die Textpassagen sind Auszüge aus der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV  und zur Änderung der Quarantäneverordnung  vom 13.10.2020 verfügbar unter https://www.regierung-mv.de/corona/ (Abruf 14.10.2020)

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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