Corona-Schutzmaßnahmen für die Durchführung von Prüfungen im Wintersemester 2021/2022

Die Universitätsleitung begrüßt es sehr, dass die Fakultäten sich um den Schutz der Lehrenden und Studierenden vor einer Corona-Infektion bemühen und Prüfungen soweit wie möglich digital durchführen. Vor dem Hintergrund des anstehenden Prüfungszeitraums soll nochmals auf die aktuellen Regelungen aufmerksam gemacht werden.

Gemäß der aktuellen Fassung der Hochschul-Corona-Verordnung M-V dürfen Prüfungen auch weiterhin in physischer Präsenz unter Einschränkungen durchgeführt werden.

Da allen Studierenden die Chance zur Teilnahme an der Prüfung gegeben werden muss, gilt die sogenannte 3G-Regelung. Für eine höchstmögliche Sicherheit ist bei Prüfungen der Nachweis des 3G-Status beim Einlass durch die verantwortlichen Personen zu überprüfen. Ebenso gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Der Handlungsrahmen für die Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz wurde entsprechend angepasst.

Auch wenn gemäß Hochschul-Corona-Verordnung MV keine Überprüfung von Corona-(Schnell)-Tests für geimpfte und genesene Teilnehmende erfolgt, werden grundsätzlich alle Teilnehmenden der Präsenzprüfungen, gebeten zum Schutz Aller eigenverantwortlich vorab einen Corona-Test durchzuführen und nur bei negativem Testergebnis zur Präsenzprüfung zu kommen.

Dank der hohen Impfquoten gehen wir davon aus, dass sich mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen und verantwortungsbewusstem Handeln Aller Präsenzprüfungen mit vertretbarem Risiko durchführen lassen. Sofern Studierende dennoch Bedenken haben, an den Prüfungen teilzunehmen, kann erneut von erweiterten Rücktrittsrechten und Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht werden.

Sofern sich herausstellt, dass Präsenzprüfungen nicht wie geplant durchgeführt werden können, weil beispielsweise nicht genug Betreuungspersonal sichergestellt werden kann oder auch wenn eine größere Anzahl Studierender aufgrund von Quarantäne oder Krankheit nicht an den Prüfungen teilnehmen kann, sollen die Fakultäten zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Prüfungstermin anbieten. Idealerweise sollte dieser noch vor Beginn des Sommersemesters liegen, um Studierenden zu ermöglichen, bestimmte Vorleistungen für Module zu erbringen, die Anmeldung zur Abschlussarbeit bei noch fehlenden Leistungspunkten vorzunehmen oder auch das Studium generell noch im Wintersemester abzuschließen. Sofern das Infektionsgeschehen eine Durchführung von Prüfungen zu Nachholterminen bis Ende März nicht ermöglicht, ist auch denkbar, zusätzliche Prüfungstermine in der Projektwoche im Juni im Sommersemester anzubieten. Ansonsten sollten die Prüfungen zum Nachholen oder Wiederholen spätestens im Prüfungszeitraum im Sommersemester 2022 erneut angeboten werden.

Weitere Informationen finden Sie im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Studium und Lehre > Regelungen zu Prüfungen.

Patrick Kaeding
Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation


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