Regelungen zum Lüften der Räumlichkeiten an der UR

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Das richtige Lüften von Innenräumen kann helfen, das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 über Aerosole zu verringern.

Aerosole, die sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum verteilen, sind nach derzeitigem Kenntnisstand  der wichtigste Übertragungsweg des Corona-Virus. Ein verstärktes Lüften verringert die Konzentration von in der Raumluft vorhandenen Aerosolen, wodurch das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduziert werden kann.

Verstärktes Lüften ist insbesondere durch eine Erhöhung der Frequenz, durch eine Ausdehnung der Lüftungszeiten oder durch eine Erhöhung des Luftvolumenstroms möglich.

Veranstaltungen in Räumen mit raumlufttechnischer Anlage, z. B. Hörsäle, sind unabdinglich im LSF einzutragen, um die Be- und Entlüftung über die raumlufttechnischen Anlagen sicherzustellen.

Für Räume, die nicht mit raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet sind, gilt:

  • Räume, sind vor und nach der Benutzung ausgiebig zu lüften, insbesondere, wenn sich bereits zuvor Personen in dem jeweiligen Raum aufgehalten haben. Verantwortlich für die Lüftung ist die jeweilige Vorgesetzte, Lehrperson bzw. der/die Veranstaltungsleiter/in.
  • Für Büroräume gilt: mindestens alle 60 Minuten Stoßlüftung
  • Für Besprechungsräume (und alle weiteren Räume, in denen sich mehrere und wechselnde Personen aufhalten) gilt: mindestens alle 20 Minuten Stoßlüftung
  • Für Räume, in denen Lehrveranstaltungen stattfinden, gilt: mindestens alle 30 Minuten Stoßlüftung
  • Die Stoßlüftung ist über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster anzuwenden. Es wird jeweils eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen.
  • Ventilatoren sind nur in Räumen mit Einzelbüros zulässig.
  • Zur Überprüfung der Luftqualität kann ein CO2-Meßgerät dienen, alternativ kann die CO2-Konzentration mittels CO2-App berechnet werden.

CO2-App

„Mit der CO2-App lässt sich die CO2-Konzentration in Räumen berechnen. Der Rechner hilft auch dabei, die optimale Zeit und Frequenz zur Lüftung ein Raumes zu bestimmen. Nach der Berechnung kann die errechnete Zeit als Timer gesetzt werden, um an die nächste Lüftung erinnert zu werden.“
https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/innenraumarbeitsplaetze/raumluftqualitaet/co2-app/index.jsp