Regelungen zu Lehraufträgen
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Freitag 08:00-13:00 Uhr
Die UR hat sich mit dem Bildungsministerium M-V verständigt, wie in der aktuellen Situation mit Lehraufträgen umzugehen ist. Generell gilt: Wenn ein Lehrauftrag erteilt wurde, ist die Lehre in vollem Umfang zu leisten.
Dies bedeutet im Einzelnen:
- Wenn die ersten, jedoch noch nicht alle Lehrveranstaltungen stattfanden, kann die Lehrauftragsvergütung gezahlt werden. Fehlende Lehrveranstaltungen sollen baldmöglichst nachgeholt werden.
- Fehlende Lehrveranstaltungen sollen ab dem 20.04.2020 als Online-Lehre stattfinden, wenn dies inhaltlich, organisatorisch und technisch sinnvoll ist. Details sind zwischen Fakultät und Lehrbeauftragtem abzustimmen.
- Fehlende Lehrveranstaltungen, die nicht als Online-Lehre stattfinden können, sollen stattfinden, sobald dies sinnvoll möglich ist. Details sind zwischen Fakultät und Lehrbeauftragtem abzustimmen.
Diese Regelungen gelten analog für Gastvorträge und –vorlesungen.
Stand: 14.10.2020