Wir haben Sie bereits zu einer geplanten Gesetzänderung zum Wissenschaftsvertragsgesetz (WissZeitVG) zur Abmilderung der Pandemiefolgen für Wissenschaftler/innen informiert. Am 28. Mai 2020 ist nun das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit tritt das Gesetz (rückwirkend ab 1. März 2020) in Kraft und regelt folgende Änderung im Wissenschaftsvertragsgesetz (WissZeitVG):
Die Höchstbefristungsdauer für die Qualifizierung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird pauschal um sechs Monate verlängert, wenn zwischen dem 1. März 2020 und dem 30.09.2020 ein Arbeitsverhältnis zur Qualifizierung bestand, da man annimmt, dass sich Qualifizierungen durch die Pandemie verzögern werden. Die Gesetzänderung begründet keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und gilt nicht automatisch. Das Personaldezernat wird ab sofort entsprechende Anträge der Fakultäten umsetzen, wenn das Qualifikationsvorhaben noch andauert, eine entsprechende Finanzierung besteht und es einen entsprechenden Weiterbeschäftigungswillen der Fakultät gibt.
Hier finden Sie das Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandemie (Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz).
Christine Radtke
Personalservice