Die Universität wird die Höchstsätze für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ab 1.10.2019 erhöhen. Grundlage ist eine Entscheidung der Mitgliederversammlung der TdL 4./2019 Sitzung am 14. bis 16. Mai 2019, die Höchstsätze rückwirkend zu erhöhen. Um den administrativen Aufwand für alle Bereiche gering zu halten und die Planung der Mittel zu ermöglichen, macht die Universität ab Herbst hiervon Gebrauch. Näheres entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.
Christine Radtke
Dezernat Personal und Personalentwicklung