In den vergangenen Tagen sind wieder vermehrt Anfragen zur Beschaffung von Kalendern und zur Versendung von Weihnachtskarten etc. im Dezernat Haushaltsangelegenheiten eingegangen. Dazu gelten an der UR folgende Regelungen:
- Kalender für den üblichen Bürobedarf dürfen beschafft werden. Kunstkalender fallen nicht darunter.
- Weihnachtskarten, -briefe und Karten zum Jahresende an externe Kunden und Partner der Universität Rostock werden als eine Geste zur Pflege der Geschäftsbeziehung akzeptiert und können ebenfalls dem üblichen Bürobedarf zugeordnet werden.
- Intern ist das Versenden von gesonderten Weihnachtskarten, -briefen und Karten zum Jahresende (z.B. über Aufträge an externe Druckereien) nicht dem üblichen Geschäftsbedarf zuzuordnen, da diese z.B. auch über das E-Mailprogramm verschickt werden können.
Für Fragen steht Ihnen der Bereich SG 2.06 gern zur Verfügung. Wir bedanken uns für die Berücksichtigung dieses Hinweises.
Jessica Benecke
Dezernat Haushaltsangelegenheiten SG 2.06