Weihnachtskarten und Kalender

In den vergangenen Tagen sind wieder vermehrt Anfragen zur Beschaffung von Kalendern und zur Versendung von Weihnachtskarten etc. im Dezernat Haushaltsangelegenheiten eingegangen. Dazu gelten an der UR folgende Regelungen:

  • Kalender für den üblichen Bürobedarf dürfen beschafft werden. Kunstkalender fallen nicht darunter.
  • Weihnachtskarten, -briefe und Karten zum Jahresende an externe Kunden und Partner der Universität Rostock werden als eine Geste zur Pflege der Geschäftsbeziehung akzeptiert und können ebenfalls dem üblichen Bürobedarf zugeordnet werden.
  • Intern ist das Versenden von gesonderten Weihnachtskarten, -briefen und Karten zum Jahresende (z.B. über Aufträge an externe Druckereien) nicht dem üblichen Geschäftsbedarf zuzuordnen, da diese z.B. auch über das E-Mailprogramm verschickt werden können.

Für Fragen steht Ihnen der Bereich SG 2.06 gern zur Verfügung. Wir bedanken uns für die Berücksichtigung dieses Hinweises. 

Jessica Benecke 
Dezernat Haushaltsangelegenheiten SG 2.06 
 


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