Vorläufige Informationen über den Mindestlohn für studentische Hilfskräfte ab dem 01.01.2024 und 01.01.2025

Der gesetzliche Mindestlohn wird laut Beschluss der Bundesregierung im ersten Schritt zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro und im zweiten Schritt ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro angehoben werden. Von dieser Regelung werden auch die bereits geschlossenen Hilfskraftverträge mit einem Stundensatz von 12,00 Euro betroffen sein.

Der Personalservice wird die bereits geschlossenen Verträge zum 01.01.2024 und zum 01.01.2025 automatisch an den Mindestlohn anpassen und die Änderungen dem Landesamt für Finanzen mitteilen.

Sobald weitere Informationen zum Stundenlohn für Hilfskräfte durch das Finanzministerium MV vorliegen, werden wir Sie zeitnah im Dienstleistungsportal informieren.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team Entgelt selbstverständlich gern zur Verfügung.

Anke Block und Manuela Kahl
Personalservice


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