Verschiebung der elektronischen Krankenscheine bei den gesetzlichen Krankenkassen auf den 01.01.2023

Im Februar 2022 hat der Deutsche Bundestag entschieden, die aktuell laufende Pilotphase für das elektronische Abrufverfahren der Arbeitsunfähigkeitsdaten bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern, da bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende am 1. Juli 2022 nicht bei allen Vertragsärzten die technischen Voraussetzungen für die Datenübertragung an die gesetzlichen Krankenkassen gegeben sind. Die Arztpraxen müssen deshalb weiterhin bis zum 31.12.2022 eine Papierbescheinigung für Versicherte und Arbeitgeber ausstellen. 

Der Ablauf bei einer Krankmeldung bleibt somit bis zum Jahresende 2022 gleich. Mitarbeitende müssen weiterhin sicherstellen, dass die Krankmeldung im Personaldezernat als Scan per E-Mail (krankmeldung@uni-rostock.de) oder per Post eingeht. 

Weitere Informationen zur Krankmeldung an der Universität Rostock finden Sie im Dienstleistungsportal Serviceleistungen > Thematisch > Personal > Personalservice unter Arbeitsunfähigkeit melden.

Zu den voraussichtlichen Veränderungen zum Jahreswechsel 2022/2023 werden wir Sie rechtszeitig über das Dienstleistungsportal informieren.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Heberer
Personalservice
 


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