Verfahrensweise zur Meldung von Notfällen

Alarmierungskarte
Alarmierungskarte

Bei Notfällen hat unverzüglich eine Meldung/Alarmierung an die Rettungskräfte und den Dispatcher nach der „Roten Karte" zu erfolgen.
Veränderung zum bisherigen Verfahren ist: Wurde ein Notruf abgesetzt (112 oder 110), ist anschließend zusätzlich immer der Dispatcher über den Vorfall zu informieren, sobald es die Lage zulässt.
Der neue Handlungsablauf für den internen Alarmierungsplan ist:

1. Rettungskräfte (Notruf 0-112 bzw. Polizei 0-110) sofort alarmieren,
2. Erste Hilfe leisten,
3. anschließend Dispatcher 1111 informieren. 

Bei Alarmmeldung an den Dispatcher fragt dieser grundsätzlich, ob die Rettungskräfte bereits alarmiert worden sind. Ist dies nicht erfolgt, wird die Alarmierung der externen Rettungskräfte durch den Dispatcher realisiert.


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