Übergangsregelung zum Stundensatz für studentische Hilfskräfte ab dem 01.04.2024

Das Finanzministerium hat am 01.02.2024 ein vorläufiges Schreiben mit der Vergütung für studentische Hilfskräfte zum Sommersemester 2024 veröffentlicht. Wir hatten vorab im Dienstleistungsportal am 11.12.2023 darüber informiert.

Es handelt sich nur um eine Übergangsregelung für das Sommersemester 2024, da die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) die TdL-Richtlinie über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte noch überarbeitet.

Ab dem 01.04.2024 beträgt der Stundensatz für alle studentischen Hilfskräfte einheitlich 13,25€.

Der Personalservice wird die bereits geschlossenen Verträge automatisch an den neuen Stundensatz anpassen und die Änderungen dem Landesamt für Finanzen mitteilen.

Das Rundschreiben mit dem aktuellen Stundensatz finden Sie im DLP unter Informationen > Personal > Personalrechtliche Rundschreiben > Beschäftigungsverhältnis > Hilfskräfte.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team Entgelt selbstverständlich gern zur Verfügung.

Anke Block und Manuela Kahl
Personalservice


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