Die Tarifvertragsparteien haben sich Ende November auf einen Tarifabschluss geeinigt, u.a. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022, Erhöhung der Azubi-Entgelte, Erhöhung verschiedener Zulagen, z.B. Schichtzulage sowie eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro für Tarifbeschäftigte bzw. 650 Euro für Auszubildende. Hierzu hatten wir Sie Ende des Jahres schon informiert.
Alle Tarifbeschäftigten erhalten ihre Corona-Sonderzahlung einmalig spätestens mit dem Entgelt für März 2022 ausgezahlt, wenn das Beschäftigungsverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat und in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Die Höhe der Sonderzahlung richtet sich nach dem jeweiligen Beschäftigungsumfang am 29. November 2021, d.h. Beschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 40 h erhalten diese Zulage anteilmäßig.
Für die Beamtinnen und Beamte (einschl. der Besoldungsgruppe W und C) wird im März 2022 eine analoge Zahlung erfolgen, dies wurde vom Landeskabinett beschlossen. Hiervon ausgenommen sind die oberen Besoldungsgruppen ab B 9.
Christine Radtke
Personalservice