Die Tarifvertragsparteien haben sich Ende November auf einen Tarifabschluss geeinigt:
- Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022
- Erhöhung der Entgelte für Auszubildende
- Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro für Tarifbeschäftigte bzw. 650 Euro für Auszubildende
- Erhöhung verschiedener Zulagen, z.B. Schichtzulage
Die Tarifeinigung muss noch durch die Mitglieder der Gewerkschaften angenommen werden. Die Erklärungsfrist läuft bis zum 22. Dezember 2021. Der Tarifvertrag Corona-Sonderzahlung ist bereits unterzeichnet. Damit bekommen alle Tarifbeschäftigten eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Entgelt für März 2022 ausgezahlt, wenn das Beschäftigungsverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat und in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Ob für die Beamten vom Land noch eine analoge Zahlung erfolgen wird, bleibt abzuwarten.
Die Tarifvertragsparteien wollen außerdem in eine Bestandsaufnahme über die Beschäftigungsbedingungen der studentischen Hilfskräfte eintreten.
Christine Radtke
Referatsleiterin Personalservice