Streikaufruf der Gewerkschaft ver.di für Mittwoch, 06.12.2023

Die Gewerkschaft ver.di hat für den 06.12.2023 zum Partizipationsstreik aufgerufen. Hinweise und Informationen für Beschäftigte, die am Streik zu den Tarifverhandlungen teilnehmen wollen, haben wir am 16.11.2023 hier herausgegeben.

Die Gewerkschaft ver.di hat, auch auf der Personalversammlung für Nichtwissenschaftliches Personal, darauf hingewiesen, dass Beschäftigte sich nicht beim Arbeitgeber abmelden müssen. Diese Regelung kann an der Universität Rostock aufgrund der Dienstvereinbarung über die Regelung der gleitenden Arbeitszeit nicht umgesetzt werden. Die Vertrauensarbeitszeit ermöglicht es Fachvorgesetzten nicht, festzustellen, ob sich Beschäftigte in einem Arbeitsstreik oder z.B. nur in einer verlängerten Pause befinden. Die Meldepflicht des Personalservice an das Landesamt für Finanzen und an das Finanzministerium M-V bleiben bestehen. Deshalb melden sich Beschäftigte, die am Streik teilnehmen bei Ihrem Fachvorgesetzten und teilen die Ausfallzeit mit. Das gilt nicht, falls Sie sich für Zeitausgleich oder Urlaub entscheiden, um am Streik teilzunehmen.

Darüber hinaus kann der Fachbereich festlegen, dass an Tagen, an denen zum Streik aufgerufen wurde, aus dienstlichen Gründen mobile Arbeit nicht ausgeübt werden kann. Es gibt kein Anspruch auf mobile Arbeit. Die Fachvorgesetzten können das mobile Arbeiten an diesen Tagen untersagen.

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte gern im Personalservice.

Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice D4


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