Gastgeschenke für Auslandsreisen, für ausländische Gäste bzw. andere Hochschulen sind über den Rektor/Rektorin beim Kanzler zu beantragen. Give Aways dürfen nur in geringfügigem, der Maßnahme angemessenen Umfang nach vorheriger Zustimmung von D2 beschafft und verschenkt werden. Bitte beachten Sie, dass alkoholische Geschenke generell ausgeschlossen sind.
Es gelten die angepassten Wertgrenzen (Einzelwerte in EUR):
- Marketingzwecke (wie Campustag, Veranstaltungen für Schüler/innen, Messen) bis 7,00 Euro
- Geschenke bei Sommerschulen, Besuchen von Studenten/innen-gruppen der Partnerhochschulen bis 14,00 Euro
- Abschiedsgeschenke für Absolventen/innen bis 14,00 Euro
Wir bitten um Beachtung, um Ihre Anträge auf „privat verauslagte Mittel“ auch schnellstmöglich bezahlen zu können.
Präsente und Geschenke an Interne dürfen nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Carmen Winkler
D2.1 Referat Haushalt