Personen, die nach Deutschland einreisen wollen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum geplanten Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, vor der Einreise digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen.
Dies regelt die am 13.05.2021 in Kraft getretene Bundeseinreiseverordnung. Zusätzlich finden sich darin Regelungen zu weiteren Pflichten, wie die Absonderungspflicht.
Ass. iur. Christine Radtke, M.A.
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