Maskenpflicht in den Gebäuden der FH Güstrow

Ab Freitag, dem 7. August 2020, müssen alle Personen, die sich in den Gebäuden der Fachhochschule aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Nur während des Unterrichts in den sogenannten definierten Gruppen sowie in Räumen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, muss keine MNB getragen werden.

Die Tragepflicht gilt auch in der Mensa, bis die Teilnehmenden Ihren Platz am Tisch eingenommen haben. Sobald diese den Tisch verlassen, ist die Mund-Nasen-Bedeckung wieder anzulegen. Ebenso ist die Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Fluren und Treppen in den Wohnheimen zu tragen.

Die FH Güstrow folgt damit den neuen Entwicklungen und Empfehlungen, um den Präsenzunterricht in voller Gruppenstärke nicht zu gefährden und bitten insoweit um Akzeptanz für die kurzfristigen Änderungen.

Der Hygieneplan Corona befindet sich weiterhin in der Bearbeitung; die Bekanntmachung erfolgt zeitnah auf der Homepage. (http://www.fh-guestrow.de/Corona-Virus)

Isabelle Turinsky
Servicezentrum Personal- und Organisationsentwicklung


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