Inkrafttreten der Inklusionsvereinbarung zum 01. Januar 2019

Zum 1. Januar 2019 tritt die Inklusionsvereinbarung in Kraft, sie regelt viele Verfahrensweisen, Rechte und Pflichten, die sich für alle Universitätsangehörigen im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen ergibt. Sie versteht sich damit als Instrument der betrieblichen Inklusions- und Rehabilitationspolitik und als Planungsinstrument in der betrieblichen Organisation.
Es finden sich sehr viele klare Verfahrensregelungen, die z.B. bei Bewerbungs- und Berufungsverfahren zu beachten sind oder in Bezug auf gesundheitliche Prävention.

Die Vereinbarung wurde von der Hochschulleitung gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen.

Weitere Informtionen entnehmen Sie bitte der Inklusionsvereinbarung.

Christine Radtke
Referat Personalservice


Back