Informationen zum Thema „Fremdfirmen beauftragen“

Dazu hat die Stabsstelle Arbeitssicherheit eine Handlungsanweisung erstellt, in der wesentliche Punkte, die vor Beauftragung einer Fremdfirma zu berücksichtigen sind, beschrieben sind. Dazu gehören u.a. die Beurteilung der gegenseitigen Gefährdungen und die Durchführung von Unterweisungen.

Die Handlungsanleitung sowie die aktuellen Rechtsgrundlagen finden Sie im Dienstleistungsportal unter
>Dienstleistungen nach Leistungsfeld>Thematisch>Infrastrukur>Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz>Fremdfirmen beauftragen.

Diese Regelungen gelten nicht für die Beauftragung von Fremdfirmen durch das Dezernat Technik, Bau und Liegenschaften (D3). Dort werden eigene Prozesse genutzt.

Bei Fragen kontaktieren Sie gern die Mitarbeiter der Stabsstelle Arbeitssicherheit.

Kristin Schakel 
Stabsstelle Arbeitssicherheit 
 


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