Informationen zu der Technikerzulage

Zum 1. Januar 2020 wurde in Teil II Abschnitt 22.2 (Techniker) die Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 1 aufgewertet. Das Tätigkeitsmerkmal findet sich ab dem 1. Januar 2020 in der Entgeltgruppe 9b. Gleichzeitig ist die Entgeltgruppenzulage (EGZ) entfallen, die bis zum 31. Dezember 2019 in der EG 9a zustand. Soweit die Beschäftigten keinen Antrag stellen, verbleiben sie in ihrer bisherigen Entgeltgruppe - in diesem Fall der EG 9a - jedoch ohne Weitergewährung der EGZ.

Betroffene Beschäftigte müssen fristgerecht bis spätestens zum 31. Dezember 2020 einen Antrag auf Überleitung von der EG 9a in die EG 9b stellen. Rückwirkend würden diese dann ab 1. Januar 2020 Entgelt aus der EG 9b erhalten. Stellen die betroffene Beschäftige keinen Antrag, verbleiben sie in der EG 9a eingruppiert jedoch ohne EGZ. In diesen Fällen käme es zu Überzahlungen, die zurückgefordert werden können.

Weitere Informationen finden Sie in dem aktuellen Rundschreiben vom Personaldezernat oder im Dienstleistungsportal > Informationen > Personalangelegenheiten > Personalrechtliche Rundschreiben.

Michael Heberer
Personalservice


Back