Handlungsrahmen für virtuelle Lehrveranstaltungen

Um Universitätsangehörigen die Durchführung von Online- und Hybrid-Lehrveranstaltungen zu erleichtern, steht nun ein Handlungsrahmen für virtuelle Lehrveranstaltungen zur Verfügung. Dieser gibt Hinweise, wie auch bei Online- und Hybrid-Lehrveranstaltungen die geltenden Datenschutzbestimmungen umzusetzen sind. Davon ausgenommen ist das Erstellen von Lehrvideos, bei denen ausschließlich die Lehrperson zu sehen und zu hören ist. Diese dürfen durch die Lehrperson freiwillig aufgezeichnet und auch über andere Tools verbreitet werden. Weitere Informationen finden Sie im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Studium und Digitale Lehre > Handlungsrahmen zur Durchführung von virtuellen Lehrveranstaltungen.

Ergänzend wurde eine Vorlage für die datenschutzrechtliche Information der Teilnehmer*innen im Rahmen von Online- und Hybrid-Lehrveranstaltungen erarbeitet. Diese ist jeweils an die Gegebenheiten der jeweiligen Lehrveranstaltung und an den verwendeten Videokonferenzdienst anzupassen und den Teilnehmer*innen im Vorfeld einer Veranstaltung bekannt zu geben.

Hinweis: Bis auf Weiteres gilt die geforderte Dokumentation der Unmöglichkeitsgründe für Präsenzlehre durch den Erlass vom 11.12.2020 und dessen Ergänzung vom 16.12.2020 als gegeben. Sobald die aktuelle Situation sich ändert, sind gesonderte Begründungen durch die Lehrperson vorzuhalten.

Prof. Patrick Kaeding
Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation


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