Das Tragen einer einfachen, Mund und Nase bedeckenden Schutzmaske ist ausreichend, um andere Personen vor Ansteckung zu schützen. Stellen Sie sich vor, alle Menschen benutzten eine solche Maske im öffentlichen Raum, hielten den erforderlichen Abstand, begrüßten sich durch einen freundlichen, etwas verlängerten Augenkontakt, dann könnten wir bei korrektem Umgang mit diesen Masken und regelmäßigem Händewaschen Infektketten wirkungsvoll durchbrechen.
Wir möchten zur Aufrechterhaltung des eingeschränkten Betriebes der UR und zur Durchführung des Sommersemesters ab 20. April unsere Anwesenheiten in Gebäuden der Universität auf das Nötigste beschränken, wenn irgend möglich, von zu Hause aus arbeiten. Jede Infektion durch Unachtsamkeit, Leichtsinn oder Verstoß gegen die Regeln ist eine zu viel und kann Leben kosten. Deshalb empfiehlt sich das Tragen einer Schutzmaske ab dem 1. April 2020 in Gebäuden der UR.
Wo bekomme ich meine persönliche Schutzmaske? Schutzmasken erhalten Sie über die vereinbarte Postübergabestelle für Ihren Bereich zugestellt. Die Leiter*innen Ihrer Einrichtung haben den Bedarf an den Krisenstab gemeldet und Sie darüber informiert, ob Sie zum Kreis derjenigen gehören, die dringend erforderliche Aufgaben in den Gebäuden der UR ausführen. Die Einrichtungsleiter*innen organisieren die kontaktlose Übergabe der Schutzmasken.
Warum ist das Tragen einer Schutzmaske innerhalb der Gebäude der UR Pflicht? Oberstes Ziel ist es weiterhin, die Infektionsketten von Person zu Person zu unterbrechen. Jedoch können Begegnungen in den Gebäuden, beispielweise auf dem Flur oder im Sanitärbereich, nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass Personen, welche sich unwissentlich mit Covid19 infiziert haben, jedoch noch keine typische Symptomatik aufweisen, das Virus nicht weiterverbreiten.
Müssen diese Schutzmasken gewechselt werden? Ein regelmäßiger Wechsel dieser Schutzmasken ist nicht erforderlich. Es werden durch die UR Staubschutzmasken zur Verfügung gestellt. Diese Masken sind ausschließlich dazu geeignet, das Risiko einer Ansteckung anderer Personen zu mindern. Sie schützen nicht davor, sich selbst bei infizierten Personen anzustecken.
Ist das Tragen der Schutzmaske auch im eigenen Büro erforderlich? Sofern Sie sich allein im Büro aufhalten, ist das Tragen der Maske nicht erforderlich. Sofern Sie Ihr Büro verlassen, um beispielsweise Sanitäranlagen zu nutzen, empfiehlt das Tragen der Schutzmaske.
Die bestehenden Regelungen zur Vermeidung von Direktkontakten und zur Arbeit im Homeoffice haben weiterhin Bestand.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Ihr Wolfgang Schareck
Rektor