Einzel- und Nachwuchsförderung: THEORIA – Kurt von Fritz-Wissenschaftsprogramm

Wie kein anderer Wissenschaftler, der im Lande Mecklenburg-Vorpommern gewirkt hat, verkörpert der Altphilologe Kurt von Fritz den Anspruch auf Verteidigung der Freiheit des Geistes bei gleichzeitiger Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung. Kurt von Fritz war nicht nur ein exponierter Geisteswissenschaftler seiner Zeit, sondern der einzige deutsche Professor, der im Jahre 1934 den Eid auf Adolf Hitler verweigert hat. Seinem Andenken ist dieses Programm gewidmet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfolgt mit dem Förderprogramm „THEORIA“ das übergreifende Ziel, exzellente, auf grundsätzliche Fragestellungen fokussierte Forschung auf den Gebieten der Geistes- und Sozialwissenschaften zu stärken. Es möchte hierbei dem Trend entgegenwirken, Forschungsfragen vor allem oder gar ausschließlich an dem Kriterium unmittelbarer Verwertbarkeit auszurichten und auf diese Weise die Freiheit der Wissenschaft latent einzuschränken und Problemhorizonte zu verengen. Gefördert werden exzellente und auf grundsätzliche Fragestellungen fokussierte Forschungsprojekte auf den Gebieten: Geistes- und Kulturwissenschaften und Sozial- und Bildungswissenschaften. Im Einzelfall können auch rechts- und wirtschaftswissenschaftliche bzw. interdisziplinäre Projekte gefördert werden, sofern sie wissenschaftsmethodisch und inhaltlich den Geistes-, Kultur-, Bildungs- oder Sozialwissenschaften zuzurechnen sind. Forschungsvorhaben sollen an bzw. in Kooperation mit den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Innerhalb der Projekte bestehen drei Förderinstrumente: (1) Kurt von Fritz-Promotionsstipendium, (2) Kurt von Fritz-Postdoc-Stipendium und (3) Kurt von Fritz-Professorenstipendium. Vorschlagsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren an staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie reichen ihre Antragsskizzen unter Nutzung der beigefügten Anlagen (Formblatt) bei der Hochschulleitung ein. Die Hochschulleitung zeichnet den Antrag mit und reicht ihn für die Hochschule als Antragsteller und Zuweisungsempfänger nebst Stellungnahme an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weiter. Anträge können für individuelle Vorhaben sowie für Forschungsgruppen gestellt werden.

zweiter Förderaufruf: Zeitraum 01. August bis 30. September 2018 (Förderbeginn Sommersemester 2019)

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