Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf den Historischen Geisteswissenschaften, insbesondere auf der Unterstützung von Forschungsvorhaben aus folgenden Disziplinen: Archäologie, Geschichtswissenschaften, Historische Islamwissenschaften, Kunstgeschichte, Rechtsgeschichte, Ur- und Frühgeschichte und Wissenschaftsgeschichte. Eingang in das Auswahlverfahren können nur Bewerber finden, die zum Zeitpunkt ihres zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gesamtnote des Hochschulabschlusses (Master, bei Staatsexamen: Sek. II) muss bei 1,5 oder besser liegen.
jederzeit möglich