Einstellung und Weiterbeschäftigung von Personal

Für den erfahrungsgemäß zum Jahresende großen Ansturm von Personalvorgängen möchten wir den notwendigen administrativen Aufwand für alle Beteiligten möglichst unkompliziert halten. Wir bitten Sie bei Einstellungen und Weiterbeschäftigungen zum 01.01.2019 folgende Hinweise zu beachten:

  • Reichen Sie Ihre vollständigen Einstellungs- und Weiterbeschäftigungsunterlagen bitte mindestens bis spätestens 01.11.2018 im Personaldezernat ein, damit noch eine Möglichkeit besteht, diese ggf. zu realisieren! Wie Sie wissen, wird die Universität in den Weihnachtstagen/Jahreswechsel schließen, daher der frühe Termin.
  • Planen Sie Zeit für notwendige Ausschreibungsverfahren ein und sprechen Sie mit uns, wenn Sie z. B. Terminschwierigkeiten sehen!
  • Wir können aufgrund der für uns nicht planbaren Vielzahl der Anträge nicht sicherstellen, dass alle eingehenden Personalvorgänge rechtzeitig zum 01.01.2019 bearbeitet sind und die Beschäftigten zu diesem Zeitpunkt mit der Arbeitsaufnahme beginnen können. Neben einer Ausfertigung des Arbeitsvertrages und der Beteiligung des Personalrates ergeben sich Prüfungen zu den individuellen Befristungsvoraussetzungen, der Personalkostensteuerung und Eingruppierung/Stufenfestlegung sowie oftmals notwendige Rückfragen. Wir werden Sie aber immer rechtzeitig informieren.
  • Hinweise und Formulierungshilfen für Stellenbesetzungen haben wir im Dienstleistungsportal unter dem Link https://www80.prozessplattform.de/uni-rostock/apps/v3.1.11/viewer.html?entry=a041f308-95e5-45f0-9f69-3888b1dbfbd3&shareToken=7ea083d3-fe6c-47ce-a2b2-67fb792c9adc zusammengefasst.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Christine Radtke
Personalservice


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