Einreichen von Beschaffungsanträgen - Termine für das Haushaltsjahr 2023

Auftragswert über 200.000 € (ohne USt.): Frist bereits abgelaufen

Auftragswert über 5.000 € (ohne USt.): Frist bereits abgelaufen

Auftragswert kleiner 5.000 € (ohne USt.): spätestens 01.12.2023

Einzureichende Unterlagen

  • Beschaffungsantrag
  • Marktrecherche/Preisvergleich mit mindestens 3 gleichwertigen Angeboten
  • „echtes“ Angebot des/der zu beauftragenden Lieferanten/Firma (erhaltenes Angebot nach konkreter Anfrage, kein Screenshot)

Bei Dienstleistungsaufträgen, die durch natürliche Personen erbracht werden sollen, sind neben dem Beschaffungsantrag entsprechende Prüfvermerke und Vertragsentwürfe vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu den genannten Fristen einzureichen. Die entsprechenden Formulare finden Sie im Dienstleistungsportal.

Nur für rechtzeitig im D2.3 eingegangene Beschaffungsanträge kann, unabhängig von etwaigen Lieferzeiten, eine Mittelbindung (und auch rechtliche Verpflichtung im Sinne des Rücklage-Modells) für das Haushaltsjahr 2023 sichergestellt werden. Später eingehende Anträge werden nachrangig bearbeitet. Eine Mittelbindung für das Haushaltsjahr 2023 kann nicht gewährleistet werden. Die Finanzierung erfolgt in diesem Fällen aus den Mitteln des Folgejahres. Sie unterstützen die zügige Bearbeitung sehr, wenn Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen achten.

Bei offenen Fragen, etwa zu den einzureichenden Unterlagen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail an beschaffunguni-rostockde.

Mathias Evert 
Referatsleiter Beschaffung (D2.3)
 

 

 


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