Wie Sie dem Haushaltsrundschreiben 1/2019 entnehmen konnten, benötigen wir für den Wirtschaftsplan 2020/2021 Ihre Rückmeldung zur Planung von befristeten Beschäftigungspositionen nach Anstrich e) der Bewirtschaftungsgrundsätze nach Ziff 1) (ohne Pauschalgenehmigung). Hierzu bieten das Dezernat Haushaltsangelegenheiten und das Dezernat Personal & Personalentwicklung eine Informationsveranstaltung am 25.02.2019 an.
Weitere Informationen finden Sie unter Termine.
Carmen Winkler
Dezernat Haushaltsangelegenheiten