Die Schwerbehindertenvertretung steht Ihnen zur Verfügung und hilft Ihnen gerne weiter

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Frau Angela Weihs, Frau Pia Balfanz, Herr Ronald Wenzel und UIf Koß stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir helfen Ihnen gerne beifolgenden Angelegenheiten:

  • Beantragung eines Grades der Behinderung (GdB) beim Inklusionsamt
  • Widerspruch gegen einen zu niedrigen GdB
  • Beantragung einer Gleichstellung (GL) bei der Agentur für Arbeit
  • Widerspruch gegen die Ablehnung einer GL

Zusätzlich bieten wir an:

  • Gemeinsam mit Ihnen, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder dem Betriebsarzt überprüfen wir Ihren Arbeitsplatz direkt vor Ort. Wir möchten herausfinden, wie wir Ihre Arbeit besser gestalten können, indem wir Ihren Arbeitsplatz verbessern oder neu organisieren. Dies kann ebenfalls im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) erfolgen.
  • Wir bieten ebenfalls die Unterstützung bei Personalgesprächen für Schwerbehinderte (SB) und Gleichgestellte (GL) an.
  • Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) steht Ihnen auch bei anderen Anliegen und Herausforderungen zur Seite

Sprechen Sie uns einfach an.
Wann sollten Sie einen GdB oder eine GL beantragen? Unfälle, Krankheiten oder chronische Erkrankungen können zu Einschränkungen im privaten und beruflichen Leben führen. Wenn die Einschränkung länger als 6 Monate anhält, empfehle ich Ihnen, einen GdB zu beantragen. Ab einem GdB von 50 erhalten Sie:

  • Besonderen Kündigungsschutz
  • Jährlich 5 Tage Zusatzurlaub
  • Möglichkeit begleitender Hilfe im Arbeitsleben durch das Inklusionsamt (§ 185 Abs. 1 SGB IX)
  • Bevorzugte Einladung zu Vorstellungsgesprächen bei formaler fachlicher Eignung
  • Steuerliche Vergünstigungen (Freibetrag), durch direkte Information ans Finanzamt kann die Steuer monatlich gesenkt werden

Grad der Behinderung Freibetrag in €

  • 20° = 384 €
  • 30° = 620 €
  • 40° = 860 €
  • 50° = 1.140 €
  • 60° = 1.440 €
  • 70° = 1.780 €
  • 80° = 2.120 €
  • 90° = 2.460 €
  • 100° = 2.840 €

Wenn Ihr Grad der Behinderung (GdB) zwischen 30° und 40° liegt, wäre es ratsam, eine Gleichstellung zu beantragen. Dadurch werden Sie den Schwerbehinderten gleichgestellt und erhalten alle Vorteile im Berufsleben, mit Ausnahme von zusätzlichen fünf Tagen Urlaub.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt, da die Schwerbehindertenvertretung (SBV) zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Denken Sie daran, Ihren Arbeitgeber (S41) über Ihren bewilligten GdB/GL zu informieren, sowohl bei einer Erstbewilligung als auch bei einer Verlängerung Ihres befristeten GdB/GL. Nur wenn Ihr Arbeitgeber über Ihre Einschränkung informiert ist, können angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um Sie am Arbeitsplatz zu unterstützen.

Falls Sie gegen eine Herabstufung Ihres GdB Widerspruch eingelegt haben, informieren Sie bitte auch Ihren Arbeitgeber. Ihr bisheriger GdB bleibt solange bestehen, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Es kann auch sinnvoll sein, Ihren Arbeitgeber über die Beantragung eines GdB/GL zu informieren, da die Anträge rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt werden. Dies kann Ihnen zum Beispiel den Vorteil verschaffen, bei einer Bewerbung bevorzugt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Warum kann die Annahme eines BEM-Angebot hilfreich für die Beschäftigten sein?

Früheres Eingreifen bei Gesundheitsproblemen: Das BEM ermöglicht es, Gesundheitsprobleme frühzeitig zu erkennen und anzugehen, bevor sie sich verschlimmern und zu längeren Arbeitsausfällen führen. Dies hilft den Beschäftigten, ihre Gesundheit besser zu managen und schneller wieder in den Arbeitsprozess zurückzukehren.

Maßgeschneiderte Unterstützung: Durch das BEM können Beschäftigte individuelle Unterstützung erhalten, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnitten ist. Dies kann beispielsweise flexible Arbeitszeiten, ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz oder spezielle Rehabilitationsmaßnahmen umfassen.

Erhaltung der Arbeitsfähigkeit: Das BEM zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten oder wiederherzustellen, indem es ihnen dabei hilft, ihre Gesundheit zu verbessern und mögliche Hindernisse am Arbeitsplatz zu überwinden. Dadurch können sie ihre beruflichen Aufgaben weiterhin erfolgreich bewältigen.

Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsalltag: Nach einer Krankheitsphase oder einem Arbeitsunfall kann das BEM den Beschäftigten helfen, sich wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Dies kann durch schrittweise Wiedereingliederungspläne oder durch die Bereitstellung von Schulungen und Unterstützungsdiensten geschehen.

Verbesserung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz: Indem das BEM den Beschäftigten zeigt, dass ihr Wohlergehen am Arbeitsplatz ernst genommen wird, trägt es zur Schaffung eines positiven Betriebsklimas bei. Dies kann sich wiederum auf die Motivation, Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter auswirken.

Insgesamt bietet das Betriebliche Eingliederungsmanagement den Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern und trotz gesundheitlicher Herausforderungen weiterhin produktiv und erfolgreich am Arbeitsplatz zu sein.

Folgende Erstberater stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Angela Weihs (SBV)
  • Andreas Knop (NPR)
  • Brita Wederka (NPR)
  • Christine Radtke sowie alle zuständigen Personalsachbearbeiter/innen (S41)

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Personen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen.

Da unser SBV-Büro nicht täglich besetzt ist, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter sbvuni-rostockde. Wir antworten umgehend. Beratungsgespräche bieten wir telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich in Ihrem Bereich oder im SBV-Büro in der Schwaanschenstr. 2, Zi. 007 an. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-rostock.de/universitaet/vertretungen-und-beauftragte/schwerbehindertenvertretungen/.

Die Inklusionsvereinbarung der Universität Rostock nach SGB IX ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.uni-rostock.de/universitaet/vertretungen-und-beauftragte/schwerbehindertenvertretungen/dokumente/

Ihre Schwerbehindertenvertretung
Angela Weihs

Vertrauensfrau: Angela Weihs Tel: +49 (0) 381 498-5740

Stellvertreter:


WEB: https://www.uni-rostock.de/universitaet/vertretungen-und-beauftragte/schwerbehindertenvertretungen/


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