Am 05. August 2019 begannen die Sanierungsarbeiten des Gebäudes am Universitätsplatz 3 (ehemaliges Physikalisches Institut).
Die Arbeiten werden in 4 Abschnitten erfolgen:
- Baustelleneinrichtung (Zeitraum August 2019)
- Schadstoffsanierung im Gebäudeinneren des ehemaligen Physikalischen Instituts (bis ca. Ende Dezember 2019)
- Fundamentunterfangungen mittels HDI-Verfahren (ca. März 2020)
- Innenausbau und Fassadenarbeiten (ab ca. Mai 2020)
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für September 2021 geplant.
Aufgrund der notwendigen umfassenden baulichen Maßnahmen und der denkmalpflegerischen Anforderungen erfolgt eine großflächige Baustelleneinrichtung auf der Fläche des Innenhofs der Liegenschaft.
Ab dem 05. August 2019 können keine privaten Fahrzeuge mehr auf dem Parkplatz Schwaansche Straße abgestellt werden. Es existieren keine alternativen Parkmöglichkeiten in diesem Bereich. Dies führt dazu, dass die Stellplatzanlage in ihrem jetzigen Umfang einschließlich aller Schrankenberechtigungen für ca. 2 Jahre nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
Für die 2 Jahre gelten folgende Regelungen (siehe anliegender Stellplatzplan):
- Die Stellplätze unmittelbar am Eingangsbereich (Schranke) werden als Behindertenstellplätze ausgewiesen.
- Der Einzelstellplatz gegenüber der Trafostation wird ausschließlich für Dienstfahrzeuge des ITMZ und des Dezernats 3 vorgehalten.
- Die Stellplätze unmittelbar am Neubau Schwaansche Straße 2 sind Funktionsstellplätze für Dienstfahrzeuge des Rektorats einschl. Stellplatzes für Gäste des Rektorats.
- Die Stellplatzreihe am UB Container Schwaansche Straße. 3a kann als Kurzzeitparkplatz genutzt werden. Das Parken ist nur für dienstliche Erledigungen mit Dienstfahrzeugen der Universität oder mit Privatfahrzeugen mit dienstlicher Nutzung für maximal 30 min erlaubt. Die Parkzeit ist mit Parkuhr auszuweisen.
- Der Lieferverkehr der Universitätsbibliothek kann über die Baustelle abgewickelt werden.
- Es sind ausschließlich Aufenthalte zum Be- und Entladen zulässig.
- Die Baustelleneinfriedung wird so eingerichtet, dass der Zugang zur Universitätsbibliothek und zur Bibliotheksverwaltung fußläufig uneingeschränkt erfolgen kann.
Die Hausdienste müssen die Stellplatzordnung konsequent kontrollieren und durchsetzen, um die für den Universitätsbetrieb erforderlichen Parkplätze frei zu halten.
Olaf Levien
Dezernat Technik, Bau, Liegenschaften