Grundsätzlich können alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland – vornehmlich Museen, Bibliotheken und Archive – einen Antrag auf Projektförderung bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste stellen. Voraussetzung für einen Antrag sind in der Regel Verdachtsmomente auf im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in den Beständen . Mit der Zuwendung soll Forschung ermöglicht werden. Daher können die beantragten Mittel für die Schaffung von befristeten Personalstellen, für Werkverträge, aber auch für Reisekosten oder Sachausgaben eingesetzt werden. Es kann langzeitiger Förderbedarf (Fehlbedarfsfinanzierung, bis zu 24 Monaten, Verlängerung möglich) oder kurzfristiger Förderbedarf (Vollfinanzierung des Projekts, max. EUR 15.000, bis zu 6 Monaten, keine Verlängerung) beantragt werden.
Antragsfrist: 1. April sowie 1. Oktober 2018